O., § 37 N 12 ff.). Ausgeschlossen ist die Ersatzbeschaffung von Vermögenswerten, die dem Unternehmen nur als Vermögensanlage oder durch ihren Ertrag dienen (§ 37 Abs. 3 StG)." 4.3. 4.3.1. Die Rekurrentin hatte im Jahr 2019 folgenden statutarischen Zweck: "(…)" (Internetauszug aus dem Handelsregister vom 8. Dezember 2023).