"3.2 Das Geschäftsvermögen besteht aus Umlaufvermögen und Anlagevermögen. Letzteres beinhaltet das für den Betrieb notwendige Vermögen einerseits sowie das Kapitalanlagevermögen (nicht betriebsnotwendig) andererseits. Bei einem (interkantonalen) Liegenschaftenhändler unterscheiden Rechtsprechung und Lehre