"Da für den Gewinn aus dem Liegenschaftenverkauf im 2019 keine Grundstückgewinnsteuer anfällt und somit auch kein GGST-Ersatzbeschaffungs- abzug für die Ersatz-Immobilien-Investition in R._____ (2020 und 2021) möglich ist, wurde nachträglich eine Ersatzbeschaffungsrücklage von anteilmässig einer Mio CHF gebucht. Die bisherige Steuer-Rückstellung 2019 wurde natürlich aufgelöst. Die neue Jahresrechnung 2019 ist in der Beilage, die korrigierte StE 2019 ebenso."