Auf Nachfrage liess die Rekurrentin erklären (E-Mail vom 26. April 2021), im Kaufpreis für die Gewerbehalle in Q._____ sei eine Abgeltung für Inventar der B._____ GmbH von CHF 24'000.00 enthalten gewesen. Mit der Buchung "6300 / 2060 – Betriebseinr. B._____, CHF 24'000" sei dieser Betrag ausgeglichen worden. Gestützt auf die am 13. Januar 2021 unterzeichnete Selbstdeklaration 2019 wurde die Rekurrentin mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 492'338.00 (deklarierter Gewinn von CHF 520'556.00 abzüglich gewährter Verlustvortrag von CHF 28'218.00) und mit einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 579'807.00 (Selbstdeklaration CHF 579'806.00) veranlagt.