Die Steuerkommission ist berechtigt und verpflichtet, die massgeblichen Verhältnisse bei jeder Veranlagung von natürlichen Personen neu und ohne formelle Bindung an andere Veranlagungen zu beurteilen. Sie ist insbesondere nicht an Veranlagungen einer juristischen Person gebunden. Zum einen können die Steuerbehörden Sachverhalte neu beurteilen. Zum anderen impliziert eine allenfalls unzutreffende Beurteilung keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung". Aus der Veranlagung 2018 und 2019 der C._____ GmbH und der steuerrechtlichen Behandlung der durch die Gesellschaft entrichteten Spesen an ihre Mitarbeitenden können die Rekurrenten vorliegend nichts zu ihren Gunsten ableiten.