4.2.2. Nach Auffassung des Spezialverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts können darüber hinaus unter gleichbleibenden Verhältnissen wiederkehrende Auslagen vom Arbeitgeber pauschaliert ersetzt werden, ohne dass gegenüber der Veranlagungsbehörde jedes Mal der Verwendungsnachweis zu leisten ist.