1. Mit Verfügung vom 25. Mai 2021 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 165'772.00, zu einem Beteiligungsertrag von CHF 1'550.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 167'322.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 146'782.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 146'782.00) veranlagt. Es wurde ihnen dabei ein Betrag von CHF 36'800.00 als "Privatanteil Spesen" (effektiv aus Vermögensvergleich) bei den Einkünften aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit sowie CHF 1'550.00 für geldwerte Leistungen aufgerechnet.