6.2. Auch aus der Kommentierung von Dieter Weber im Kommentar zum Aargauer Steuergesetz in der 2. (2004) und 3. Auflage (2009) lässt sich nichts zu Gunsten der Rekurrentin ableiten. Die im Kommentar vertretene Meinung stellt, so ist insbesondere auch den Vorworten zu beiden Auflagen zu entnehmen, jeweils die Meinung des Autors dar. Da Dieter Weber für die Vertreterin der Rekurrentin tätig ist, stellt die Aussage wohl ohnehin eine Parteiaussage dar, deren Inhalt von der Rekurrentin nachzuweisen wäre. Wie ausgeführt widerspricht die vom Leiter KStA JP an der Steuertagung - 18 -