Die in der Steuerbilanz festgehaltenen stillen Reserven werden im Rahmen der ordentlichen Besteuerung über die Restlaufzeit resp. nach Abschreibungszeitdauer gemäss Merkblatt ESTV erfolgswirksam aufgelöst. Der selbst erschaffene Mehrwert ist über 10 Jahre abzuschreiben." - 17 - 6.1.3. Anlässlich der Steuertagung 2015 hat der Leiter des KStA JP in Ziff. 1.2.1 (S. 4) der Tagungsunterlagen zur Frage der "Aufdeckung stiller Reserven" folgendes festgehalten: