Sie leitet daraus eine Praxis mit einer Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten beim Wechsel vom Holdingstatus zur ordentlichen Besteuerung im Kanton Aargau ab, so dass Vorjahresverluste, welche unter dem Holdingprivileg entstanden sind, verrechnet werden könnten. Dementsprechend ist vorerst auf die Bedeutung von Merkblättern der Steuerbehörden, Kommentierungen von Steuergesetzen sowie auf die Anwendbarkeit der vom Bundesgericht mit dem Urteil vom 12. März 2012 (2C_645/2011) geübten Rechtsprechung einzugehen. Gestützt darauf ist die Frage der Praxis der Steuerbehörden im Jahr - 16 -