4.4.3. Zu beurteilen ist damit im vorliegenden Verfahren, ob die Rekurrentin zusätzlich Verlustvorträge von bis zu CHF 3'102'674.00 in der Steuerperiode 2013 bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2013 verrechnen kann. Die Rekurrentin beruft sich dabei im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes im Urteil vom 12. März 2012 (2C_645/2011). 5. 5.1. Das Bundesgericht hat sich zur Frage, ob eine steuerpflichtige Person die noch unter dem Holdingstatus erzielten Vorjahresverluste mit Gewinnen, die nach dem Übergang zur ordentlichen Steuerpflicht entstanden sind, zur Verrechnung bringen könne, im Urteil vom 12. März 2012 (2C_645/2011) im Wesentlichen wie folgt geäussert: