In diesem Umfang wurde von der Vorinstanz eine Verlustverrechnung bei der Veranlagung 2013 der direkten Bundessteuer, welche kein Holdingprivileg kennt, zugelassen. Zu Recht wurde sodann bei den Kan- tons- und Gemeindesteuern die Verrechnung von Verlusten/Verlustvorträgen der Rekurrentin von CHF 395'641.00 in der Steuerperiode 2013 von der Vorinstanz zugelassen.