Zudem wurde erneut auf die Kommentierung von Dieter Weber im Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 2. und 3. Auflage, Muri-Bern 2011 und 2013, § 78 StG N 22, verwiesen, wo nur von einer Aufwertung im handelsrechtlichen Rahmen die Rede sei. Es sei zudem fraglich, ob im Schreiben des KStA JP vom 11. Januar 2017 die im Jahr 2013 gültige Praxis wiedergegeben worden sei.