3. Mit Entscheid vom 9. September 2021 hiess das KStA JP die Einsprache teilweise gut. In Berücksichtigung eines Steueraufwandes von CHF 380'000.00 wurde der steuerbare Reingewinn auf CHF 2'625'269.00 herabgesetzt. Das steuerbare Eigenkapital blieb unverändert. Es wurde zudem festgestellt, dass die "versteuerten stillen (Minus-)reserven CHF -380'000" betragen. 4. Den Einspracheentscheid vom 9. September 2021 (Zustellung nicht bekannt; Postaufgabe am 9. September 2021) liess die A._____ AG mit Rekurs vom 8. Oktober 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen mit den Anträgen: