4. Den Einspracheentscheid vom 28. September 2021 (Versanddatum 29. September 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 8. Oktober 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt die folgenden Anträge: "1. Aufhebung Einspracheentscheid vom 28. September 2021. 2. Gewährung des reduzierten Tarifs B. 3. Sicherstellung der Gewährung des reduzierten Tarifs B ab dem 13.01.2018 und zwar solange die Kindsmutter, hier die Rekurrentin, A. das tiefere Einkommen als der Kindsvater, C., erzielt und sowie das Scheidungsurteil gültig ist. 4. Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege."