Somit stand dem Rekurrenten Anfang Jahr 2012 ein Fremdkapital von CHF 32'142.10 zur Verfügung. Da im Laufe des Jahres 2012 eine weitere Rückzahlung an die Eltern von CHF 9'000.00 erfolgte, belief sich das Darlehen der Eltern Ende 2012 auf CHF 23'142.10. Anfang 2012 verfügte der Rekurrent über eigene Mittel von CHF 209.00. Vor diesem Hintergrund ist die Fremdfinanzierung mit CHF 32'142.10 bei einem Umsatz von über CHF 500'000.00 nicht erheblich. Aus der geringen Fremdkapitalunterlegung ergibt sich kein klares Indiz für oder gegen gewerbsmässigen Wertschriftenhandel.