Im Verhältnis zum Anlagebetrag Anfang Jahr 2012 von CHF 209.00 zuzüglich Fremdmittel von CHF 32'142.10 (vgl. oben Erw. 5.2.5.) war das Transaktionsvolumen auch ohne Berücksichtigung des zweiten Halbjahres des B. USD Kontos unzweifelhaft erheblich (vgl. auch das Kreisschreiben Nr. 36 "Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel" der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Juli 2012, wonach von privater Vermögensverwaltung auszugehen ist, wenn [unter anderem] das Transaktionsvolumen pro Kalenderjahr gesamthaft nicht mehr als das - 17 -