gaben weitere Verluste hinnehmen, die sich auch mit dem aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielten Einkommen nicht mehr decken liessen. Im Schreiben vom 14. Januar 2019 bezifferte die Vertreterin des Rekurrenten die Verluste der Folgejahre auf CHF 42'034.23 (2013), CHF 29'801.22 (2014), CHF 45'607.01 (2015), CHF 143'031.90 (2016) und CHF 130'741.10 (2017). Somit hat die Börsentätigkeit des Rekurrenten in jedem Jahr ausnahmslos zu erheblichen Verlusten geführt. Im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann die daraus von der Vorinstanz gezogene Schlussfolgerung, es sei keine objektive Gewinnstrebigkeit vorhanden gewesen, nicht beanstandet werden. Die Art und Weise,