Auch im Urteil des Bundesgerichts vom 9. Mai 2019 (2C_389/2018) stand die steuerliche Qualifikation von Wertschriftentransaktionen zur Beurteilung. Dabei hatten die Beschwerdeführer während vielen Jahren (das Urteil nennt den Zeitraum von mindestens 13 Jahren) mit Wertschriftenhandel ausnahmslos Verluste erwirtschaftet. Nach Einstellung der Handelstätigkeit 2012 hatten sie diese 2014 wiederaufgenommen und erneut einen Verlust erlitten. Diesen wollten sie steuerlich in Abzug bringen.