Hingegen hat das Bundesgericht mit Urteil vom 1. Dezember 2015 (2C_375/2015; ebenfalls zitiert im Rekurs, S. 7) einen Sachverhalt geprüft, bei dem ein im Hauptberuf unselbständig erwerbender Revisor während rund drei Jahren an der Börse mit derivativen Finanzinstrumenten gehandelt hatte. In jedem Jahr war ein Verlust entstanden. Streitbetroffen war die erste der drei Steuerperioden. Das Bundesgericht erwog, zwar spreche das Transaktionsvolumen, die Haltedauer sowie der Einsatz fremder Mittel sehr wohl für das Vorliegen von gewerbsmässigem Wertschriftenhandel.