5.2.4. Zudem spricht der zeitliche Ablauf der Ereignisse dafür, dass der Rekurrent (anfänglich) ebenfalls von einer privaten Vermögensverwaltung ausgegangen ist: So hat er den Verlust aus der Handelstätigkeit mit der Steuererklärung 2012 nicht deklariert. Auch hat er zu seiner Tätigkeit keine Buchhaltung geführt, sondern die Verluste anhand von Aufzeichnungen der ausführenden Finanzinstitute zusammengetragen. Schliesslich ist das Darlehen der Eltern in der Steuererklärung 2012 nicht deklariert – weder als geschäftliche, noch als private Schuld. Auch sonst erscheint in der Steuererklärung kein Hinweis auf Geschäftsvermögen.