§ 36 Abs. 1 und 2 lit. c StG). Die steuerliche Abzugsfähigkeit entstandener Verluste hängt somit davon ab, ob diese im Privatvermögen oder (im Rahmen eines gewerbsmässigen Wertschriftenhandels) im Geschäftsvermögen eingetreten sind. Damit stellt sich die Frage, ob der Wertschriftenhandel des Rekurrenten in der Steuerperiode 2012 als private Vermögensverwaltung oder als selbständige Erwerbstätigkeit zu qualifizieren ist.