4.3. Im Rekurs bringt der Vertreter des Rekurrenten vor, jener empfinde es verständlicherweise als stossend, dass er mit Bezug auf die gewinnbringende Ölhandelstätigkeit in den Jahren 2010 und 2011 im Nachsteuerverfahren als selbständig Erwerbender qualifiziert worden sei, während der verlustbringende Wertschriftenhandel der Folgeperiode als blosse Liebhaberei beurteilt worden sei.