Zudem bestehe kein enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Rekurrenten. Auch habe er keine speziellen Fachkenntnisse dafür eingesetzt. Bei der C. AG sei der Rekurrent bis Juni 2012 Ansprechpartner für Verkäufer gewesen und habe sich mit der Kalkulation der Verkaufspreise und dem Verkauf von Mineralöl beschäftigt. Seit Juli 2012 sei der Rekurrent bei der D. AG tätig, die mit Heizöl und Treibstoffen handle. Berufsbegleitend habe der Rekurrent ein Studium in Betriebsökonomie absolviert. Ein enger Zusammenhang zwischen dem Wertschriftenhandel und seinen beruflichen Tätigkeiten bzw. Kenntnissen sei nicht erkennbar.