Schliesslich sei widersprüchlich, dass die im Rohstoffhandel in den Steuerperioden 2010 und 2011 erzielten Gewinne nachbesteuert worden seien, wenn nun die Verluste aus dem Jahr 2012 nicht abgezogen werden könnten. Es könne nicht sein, dass man eine selbständige Erwerbstätigkeit in erfolgreichen Jahren bejahe, in verlustreichen Jahren jedoch verneine.