Im Übrigen führte er aus, seine Geschäftstätigkeit habe alle Kriterien einer selbständigen Erwerbstätigkeit (eigenes Risiko, Einsatz von Kapital und Arbeit, Absicht der Gewinnerzielung, sichtbare Teilnahme am Wirtschaftsverkehr) erfüllt. Er habe das Ziel gehabt, künftig nur noch dieser Erwerbstätigkeit nachzugehen und damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Er habe häufige Transaktionen getätigt, die Wertschriften nur kurz gehalten und sichtbar und wesentlich am Wirtschaftsverkehr teilgenommen. Sein Vorgehen sei systematisch und planmässig gewesen. Zudem habe er Intensivkurse absolviert und sich täglich mit dem Finanzmarkt beschäftigt.