4.1.2. Nach rechtskräftigem Abschluss des Nachsteuerverfahrens wurde das Veranlagungsverfahren für die Steuerperiode 2012 ab September 2020 fortgeführt. Im Rahmen der Einforderung zusätzlicher Unterlagen machte der Rekurrent mit Schreiben vom 8. Dezember 2020 geltend, er sei im Jahr 2012 im Nebenerwerb als Wertschriftenhändler tätig gewesen. Darauf wiesen bereits die Anzahl der Transaktionen (46) und der damit generierte Umsatz von mehr als CHF 200'000.00 auf dem Wertschriftenkonto bei der E. hin. Da die in den Jahren 2010 und 2011 erzielten Gewinne gemäss -6-