Diese Gewinne hatte der Rekurrent in der Annahme, es handle sich dabei um steuerfreie Kapitalgewinne aus privater Vermögensverwaltung, nicht deklariert. Im Nachsteuerverfahren wurden die Gewinne mit Einspracheentscheiden je vom 6. Juli 2020 für die Kantons- und Gemeindesteuern 2010 und 2011 sowie für die direkten Bundessteuern 2010 und 2011 (rechtskräftig) nachbesteuert. -5-