3. 3.1. Der Rekurrent war in der Steuerperiode 2012 unselbständig erwerbstätig. Bis Juni 2012 war er bei der C. AG, danach bei der D. AG angestellt. Beide Unternehmen sind in der Heizöl- und Treibstoffbranche tätig. Für die Vorperioden 2010 und 2011 hatte ein Nachsteuerverfahren ergeben, dass der Rekurrent mit dem Kauf- und Verkauf von Brenn- und Treibstoffen Gewinne von CHF 32'183.20 (2010) und CHF 27'815.60 (2011) erzielt hatte. Diese Gewinne hatte der Rekurrent in der Annahme, es handle sich dabei um steuerfreie Kapitalgewinne aus privater Vermögensverwaltung, nicht deklariert.