4. Mit Entscheid vom 1. September 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 5. Den Einspracheentscheid vom 1. September 2021 (zugestellt am 10. September 2021) hat A. mit Rekurs vom 7. Oktober 2021 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt folgende Anträge: " 1. Es sei der angefochtene Einspracheentscheid aufzuheben; 2. Es sei der Einsprecher mit Bezug auf die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 auf Grundlage eines Verlusts aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Wertschriftenhandel) i.H.v. CHF 55'103.25 und ansonsten deklarationsgemäss zu veranlagen;