RGE vom 21. Oktober 2020 [3-RV.2009.219]). So oder anders ist festzuhalten, dass die Aufrechnung der Wertberichtigung des Darlehens als Einkunft aus selbstständiger Haupterwerbstätigkeit des Rekurrenten insofern richtig ist, als dass das Darlehen aus privaten Mitteln der Rekurrenten gewährt wurde. - 12 -