5.5. Der Umstand, dass es sich bei I._____ um einen langjährigen Freund des Rekurrenten handelt, spricht durchaus für eine privat motivierte Darlehensgewährung. Dass nicht geschäftliche Motive im Vordergrund standen, zeigt sich auch daran, dass das Darlehen ohne jegliche Sicherheiten ausgerichtet wurde. Weiter ist den Akten zu entnehmen, dass vor dem Aktienkauf bzw. vor der Darlehensgewährung keine eingehende Risikoanalyse durchgeführt wurde. Der Rekurrent erkundigte sich zwar vorgängig, indem er G._____ per E-Mail einige Fragen zur Darlehenshöhe, zur Verwendung des Darlehens, zu den Fixkosten der D.__