In Abweichung von Ziff. 4 "Vollzug" des Kaufvertrages (Vorlage einer Bestätigung bei Vertragsunterzeichnung für die Überweisung des Kaufpreises) wurde vom Verkäufer auf dem Aktienkaufvertrag bei Ziff. 3 "Kaufpreis" festgehalten "Betrag Erhalten am 11.4.2018", was auf einen späteren Vertragsschluss schliessen lassen könnte. Der Kaufvertrag ist nicht nur hinsichtlich Datierung unsorgfältig abgefasst, werden doch in Ziff. 4 "Vollzug" die Vertragsparteien verwechselt (Der Kaufpreis soll auf das Konto des "Käufers" überwiesen werden).