Weiter liessen die Rekurrenten vorbringen, dass die Gewährung eines Darlehens durch die EU E._____ an ihre Tochtergesellschaft N._____ AG, welche ebenfalls im Lebensmittelgeschäft tätig sei, und dessen Wertberichtigung von der Steuerbehörde akzeptiert worden sei. Der Erwerb der Beteiligung an der N._____ AG und die anschliessende Gewährung des Darlehens an diese seien vergleichbar abgewickelt worden. Die Finanzierung der D._____ AG sei insofern kein spezieller Fall. Die Vorgehensweise sei von den Rekurrenten bewusst so gewählt worden.