Aus diversen Gründen sei es aber zu keiner Zusammenarbeit gekommen. Jedoch hätte die EU E._____ sehr wohl mit grösseren Aufträgen seitens der D._____ AG rechnen können – sowohl im Finanzbereich als auch in der Personalvermittlung. Die effektive finanzielle Lage der D._____ AG sei zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung weder dem Rekurrenten noch I._____ bekannt gewesen. Das wahre Ausmass sei nicht einmal dem Geschäftsführer der D._____ AG bekannt gewesen. Weder habe die Buchhaltung den kaufmännischen Standards entsprochen, noch habe der Geschäftsführer Kenntnisse als auch Erfahrung für die realistische Einschätzung der finanziellen Lage des Unternehmens gehabt.