Für die EU E._____ seien für die Darlehensgewährung verschiedene Gründe ausschlaggebend gewesen. So seien die Perspektiven positiv gewesen, da mehrere Aufträge (z.B. K._____, L._____) und Offerten (z.B. J._____, M._____) vorgelegen hätten. Weiter habe die Zusicherung des Geschäftsführers der D._____ AG vorgelegen, dass mit den bestehenden Gläubigern eine Vereinbarung getroffen werde. Zudem habe sich der Rekurrent Beratungsaufträge der D._____ AG an die EU E._____ erhofft. In einem ersten Schritt hätte die EU E._____ den Finanzbereich der D._____ AG übernehmen sollen. Aus diversen Gründen sei es aber zu keiner Zusammenarbeit gekommen.