__ AG zu gewähren, ohne dass die F._____ AG dazwischen geschaltet worden sei. Auch wenn die Darlehensgewährung nicht zum Hauptzweck der EU E._____ gehöre und somit diese Tätigkeit nicht entsprechend im Handelsregister eingetragen gewesen sei, sei es insbesondere unter verbundenen Unternehmen nicht verboten, in Einzelfällen Darlehen zu gewähren. -7-