E._____ hätten die Rekurrenten nicht rechnen können. Gemäss Handelsregistereintrag sei die EU E._____ nicht auf Beratungen im Lebensmittelgeschäft spezialisiert. Die EU E._____ sei im Jahr 2018 gar nicht aktiv gewesen. Jedenfalls weise die Erfolgsrechnung keinen Ertrag aus. Das habe sich im Folgejahr nicht geändert. Die Einzelunternehmung sei in den Jahren 2018 und 2019 faktisch stillgelegt gewesen. Daher erscheine die Einbuchung und Wertberichtigung des Darlehens von CHF 40'000.00 weder sachgemäss noch geschäftlich begründet.