In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, wieso das Darlehen nicht von der F._____ AG, welche auch die 400 Aktien der D._____ AG erworben habe, gewährt worden sei. Das Darlehen hätte ohne Weiteres auch von der F._____ AG gewährt werden können, wenn anderseits die Rekurrenten der F._____ AG ein Darlehen gewährt hätten. Der Geschäftszweck der EU E._____ beinhalte nicht die Beteiligung an Unternehmungen und die Darlehensgewährung. Auch das sei ein Indiz für eine private Darlehensgewährung.