"Der Einsprache-Entscheid der Steuerkommission zu Kantons- und Gemeindesteuern 2018 vom 09.09.2021 sei aufzuheben, das in der Jahresrechnung 2018 der Einzelfirma E._____ bilanzierte Darlehen an D._____ AG über 40'000 CHF sei als Geschäftsvermögen zu qualifizieren und die diesbezüglich in der Erfolgsrechnung 2018 verbuchte Wertberichtigung von 40'000 CHF sei als geschäftsmässig begründet anzuerkennen." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt P._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.