2. Das steuerbare Einkommen wird auf CHF 284'600.00 (davon qualifizierter Beteiligungsertrag von CHF 260'000.00) festgesetzt. 3. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird eine Parteikostenentschädigung von CHF 2'251.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung