Zudem stehen dem Rekurrenten dank der Kapitalabfindung mehr Mittel zur Verfügung, mit welchen er seinen Lebensunterhalt nach der Pensionierung finanzieren kann. Sodann schliesst der Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung von CHF 50'000.00 zumindest zum Teil auch eine bestehende Vorsorgelücke und führt zu einer höheren Altersrente beim Rekurrenten. Die von den Beteiligten gewählte Rechtsgestaltung erscheint daher den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht als völlig unangemessen, zumal weder die Auszahlung einer Abgangsentschädigung an den Rekurrenten noch dessen Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung ungewöhnliche Vorgänge sind.