4. 4.1. Das Kantonale Steueramt verweist in seiner Vernehmlassung auf das Bundesgerichtsurteil vom 31. März 2014 (2C_809/2013 und 2C_810/2013). Das Bundesgericht habe in diesem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass die Kapitalleistung mit Vorsorgecharakter in der Höhe des nachfolgenden Einkaufs als steuerneutraler Übertrag von Vorsorgekapital innerhalb des Vorsorgekreislaufs zu betrachten und damit steuerlich weder als Einkunft noch als Abzug zu berücksichtigen sei. 4.2. Das Bundesgericht führt im erwähnten Urteil Folgendes aus (2C_809/2013 und 2C_810/2013):