3.1.2. Die kantonale Vorschrift über steuerfreie Einkünfte gemäss § 33 Abs. 1 lit. c StG, deren Anwendung vorliegend zu prüfen ist, ist harmonisiert (vgl. Art. 7 Abs. 4 lit. e StHG) und stimmt inhaltlich mit der bundesrechtlichen Bestimmung überein (vgl. Art. 24 lit. c DBG). Die Lehre und Rechtsprechung zur bundesrechtlichen Norm ist daher auch für die Auslegung der kantonalen Vorschrift relevant. -5-