3. Die Rekurrenten haben die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 7'000.00, der Kanzleigebühr von CHF 240.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 7'340.00, zu 2/3 mit CHF 4'893.30 unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Rekurrenten das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt R._____ Rechtsmittelbelehrung