7. 7.1. In Berücksichtigung der Vermögensverwaltungskosten sowie der abziehbaren ausländischen Quellensteuern sind die – gegenüber den Veranlagungen – steuerbaren Einkommen im Nachsteuerverfahren 2008 bis 2013 zu reduzieren. Aufgrund der damit einhergehenden Veränderung des Nettoeinkommens ist auch der Krankheitskostenselbstbehalt der Jahre 2011 bis 2013 anzupassen. Bei der Nachbesteuerung des Vermögens sind die veränderten Nachsteuerschulden zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: