6.2.3. 6.2.3.1. Nebst den Vermögensverwaltungskosten werden in § 39 Abs. 1 StG bzw. Art. 32 Abs. 1 DBG auch die weder rückforderbaren noch anrechenbaren, an der Quelle erhobenen ausländischen Kapitalertragssteuern explizit als abzugsfähige Gewinnungskosten erklärt. Die steuerrechtliche Entlastung findet dadurch statt, dass nicht die Bruttobetreffnisse der ausländischen Vermögenserträge, sondern die um die weder rückforderbaren noch anrechenbaren ausländischen Quellensteuern gekürzten Nettoerträge zu de- - 12 -