6.2. 6.2.1. Die Rekurrenten bemängeln, dass die Nachsteuerberechnung auf den Bruttoerträgen – also inklusive Verrechnungs- bzw. Quellensteuer – erfolge. Dies führe im Bereich der Quellensteuer dazu, dass die Berechnung der Einkommenssteuern auch auf der einkassierten Quellensteuer und somit auf gar nicht erzieltem Einkommen erfolge. Bei der Beurteilung dieser Frage ist zwischen verrechnungs- und quellensteuerpflichtigen Vermögenserträgen zu unterscheiden.