4.6. In der Replik führen die Rekurrenten aus, da die Nachsteuerberechnung auf den Bruttoerträgen erfolge, sei die Verrechnungssteuer anerkannt worden und müsse verrechnet oder zurückerstattet werden. Die Verrechnungssteuer bleibe im Verfahren der Rekurrenten arrestiert. Dies sei die erste Strafe für die Rekurrenten. Die Nachsteuern würden mit Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Aber auf den einkassierten Verrechnungssteuern erfolge keine Zinsgutschrift. Dies sei die zweite Strafe für die Rekurrenten. Das Steueramt verrechne für die Bearbeitungszeit von drei Jahren 5 % Verzugszinsen pro Jahr. Dies sei die dritte Strafe für die Rekurrenten und verstosse möglicherweise gegen Art.