4.4. Mit Rekurs machen die Rekurrenten erneut geltend, die Kapitalerträge würden zweimal besteuert: Einmal mit der Verrechnungssteuer (Quellensteuer auf Kapitalerträgen) und einmal mit der Nachsteuer, mit der sogar noch auf die Verrechnungssteuer Einkommensteuern berechnet würden. Die Berechnung der Einkommenssteuer in der Nachsteuerverfügung solle nur auf dem effektiven und in der straflosen Selbstanzeige detailliert ausgewiesenen Nettoeinkommen der ausländischen Wertschriften vorgenommen werden. Das Einkommen aus den Schweizer Wertschriften sei jedes Jahr mit 35 % Quellensteuer belastet worden. Die Verrechnungsteuer müsse bei der Kalkulation der Nachsteuer berücksichtigt werden.